Das Bundesgericht hat die Einführung einer Urheberrechtsgebühr auf digitalen Speichernmedien gutgeheissen. Ab September werden in der Schweiz mp3-Player und Harddisc-Recorder voraussichtlich teurer.
Das Bundesgericht hat entschieden, dass Verwertungsgesellschaften für Urheberrechte Gebühren auf kleine mp3-Player mit Flash-Speicher, Player mit Festplatte wie dem iPod und Aufzeichnungsgeräte mit CD- oder DVD-Brenner erheben dürfen. Dabei handelt es sich je nach Speichergrösse um Beträge von 30 bis 90 Franken. Ab September 2007 dürften damit digitale Abspielgeräte deutlich teurer werden.
Der Entscheid für neue Urheberrechtsabgaben wurde mit der Abweisung des Rekurses von Seiten der Schweizer Konsumentenorganisationen besiegelt. Diese bemängelten, dass sie von den Verhandlungen vor der Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwadten Schutzrechten ausgeschlossen wurden: Sie wurden nicht als Vertreterverbände der Nutzer anerkannt. Diese Aufassung bestätigte das Bundesgericht nun mit seinem Entscheid.
Bei den Konsumentenorganisationen wie dem Konsumentenforum herrscht Bestürzung: Wer, wenn nicht die Konsumentenorganisationen, sind legitimiert jugendliche und erwachsene Konsumenten als Beschwerdeführer zu vertreten? Diese Frage bleibt ungeklärt. Klar ist dagegen, dass die Konsumenten nun mehrmals Urheberrechtsgebühren zahlen: Bei Kauf einer CD, beim Brennen einer legalen Kopie auf einen CD-Rohling und beim überspielen der Musik auf einen MP3-Player. Umso unverständicher ist damit die Bereitstellung ausschliesslich kopiergeschützter MP3-Dateien bei diversen Online-Shops.
Die Konsumentenschützer befürchten nun, dass das Bundesgericht nun den Weg frei gemacht hat für Abgaben auf alle möglichen Geräte wie bspw. Mobiltelephone.
Natürlich begrüssen vor allem die Kulturschaffenden den Entscheid: Urgeberinnen und Urheber müssten für die Nutzung ihrer Werke entschädigt werden – und zwar unabhängig von den jeweiligen technischen Speichermöglichkeiten, heisst es in einer Mitteilung der Dachorganisation der professionellen Kulturschaffenden suissculture
Der Entscheid des Bundesgerichtes ist insbesondere für die Konsumentenorganisationen eine bittere Pille, bedeutet er doch eine massive Schwächung ihrer Rolle in Politik und Wirtschaft. Die Nutzer von digitalen Playern müssen in absehbarer Zeit tiefer in die Tasche greifen, dies ist m.E. jedoch ein durchaus akzeptabler Preis für das liberale Schweizer Urheberrechtsgesetz, welches private Kopien grundsätzlich erlaubt. Viele dürften dem justizialen Votum weniger versöhnlich gegenüberstehen (bspw. Pascal Wagenhofer auf Blogging Tom oder der Blog von ignoranz.ch)
Ein praktischer Tip zum Schluss. Wer sich in näherer Zukunft einen neuen mp3-Player leisten will, der sollte sich noch im Juli oder August dieses Jahres für ein neues Gerät entscheiden.
Für welche Geräte man wieviel Gebühren zahlen muss, ist auf dem Schweizer Qualitäts-Blog sowie auf dem h-Blog zu erfahren. Den Groll auf die musikalischen Steuervögte wird etwas gemildert, da – wie uns Piscu erklärt – die Gebühren nicht der Musikindustrie anheimfallen sondern direkt den Weg in die Taschen Künstlern wandern.